Ein Reiseveranstalter ist ein Unternehmen, das Pauschalreisen zusammenstellt und als alleiniger Vertragspartner gegenüber dem Reisenden haftet – auch für Leistungen, die tatsächlich von Dritten wie Airlines oder Hotels erbracht werden.
Reiseveranstalter vs. Reisebüro – der wichtige Unterschied
Diese Unterscheidung ist für Reisende entscheidend: Ein Reiseveranstalter entwickelt Reiseprodukte selbst, trägt das wirtschaftliche Risiko und ist rechtlich voll verantwortlich für die gebuchten Leistungen. Ein Reisebüro hingegen ist lediglich Vermittler – es verkauft Produkte anderer Veranstalter und übernimmt selbst keine Haftung für deren Durchführung. Bekannte deutsche Reiseveranstalter sind TUI, DER Touristik (DERTOUR, ITS, Meiers Weltreisen), Thomas Cook (in der Neuaufstellung), Alltours, FTI und viele Spezialveranstalter für Kreuzfahrten, Fernreisen oder Wanderurlaub.
Haftung und Insolvenzschutz
Der Reiseveranstalter haftet nach deutschem Recht (§ 651a ff. BGB) für alle gebuchten Pauschalreiseleistungen. Wird eine Leistung nicht oder mangelhaft erbracht – etwa wenn das Hotel nicht dem Katalog entspricht oder der Flug ausfällt – hat der Reisende Anspruch auf Abhilfe, Preisminderung oder Schadensersatz. Besonders wichtig: Jeder Reiseveranstalter, der Pauschalreisen an Verbraucher in Deutschland verkauft, ist gesetzlich verpflichtet, eine Insolvenzabsicherung zu stellen. Im Fall einer Insolvenz – wie beim Zusammenbruch von Thomas Cook 2019 – erhalten Reisende ihr Geld zurück oder werden auf Kosten des Sicherungsgebers nach Hause gebracht.
Wie erkenne ich einen seriösen Veranstalter?
Seriöse Reiseveranstalter weisen ihre Insolvenzabsicherung transparent aus – meist durch einen Sicherungsschein mit Angabe des Sicherungsgebers (typischerweise ein Kreditinstitut oder Versicherungsunternehmen). Dieser Sicherungsschein muss spätestens mit der Buchungsbestätigung übergeben werden. Mitgliedschaften in Branchenverbänden wie dem Deutschen Reiseverband (DRV) sind ein weiteres Qualitätssignal, aber kein gesetzliches Muss. Bei Online-Buchungen: Immer prüfen, ob man mit dem Veranstalter oder einem Buchungsportal (Vermittler) vertraglich gebunden ist – das steht in den AGB.
💡 Tipp: Sicherungsschein aufbewahren
Den Sicherungsschein des Reiseveranstalters immer ausdrucken oder als PDF speichern – getrennt von den restlichen Reiseunterlagen. Im Insolvenzfall ist er das wichtigste Dokument für die Erstattung. Die Kontaktdaten des Sicherungsgebers stehen ebenfalls darauf.