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📖 EU-Fluggastrechte

Deine Rechte als Fluggast in der EU – Entschädigungen bei Verspätung, Annullierung und Overbooking einfach und vollständig erklärt.

EU-Fluggastrechte basieren auf der EU-Verordnung Nr. 261/2004 und legen fest, welche Ansprüche Passagiere bei Flugverspätungen, Annullierungen und Overbooking gegenüber Airlines haben – in Form von Erstattung, Umbuchung, Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen.

Wann greift EU 261/2004?

Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU abfliegen (egal welche Airline), und für Flüge in die EU mit einer EU-Airline. Sie gilt nicht für Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU mit einer Nicht-EU-Airline. Bei Verspätungen über 3 Stunden am Zielort, Annullierungen mit weniger als 14 Tagen Vorankündigung und Beförderungsverweigerung durch Overbooking haben Passagiere Ansprüche.

Höhe der Ausgleichszahlung

Die Ausgleichszahlung richtet sich nach der Flugdistanz: 250 Euro für Flüge bis 1.500 km, 400 Euro für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km, 600 Euro für Flüge über 3.500 km. Bei Verspätungen kann die Zahlung um 50 % reduziert werden, wenn die Airline eine Alternativverbindung anbietet, die den Passagier mit maximal 2–4 Stunden zusätzlicher Reisezeit ans Ziel bringt. Außerordentliche Umstände (Streik, Unwetter, Vogelschlag) befreien die Airline von der Ausgleichspflicht.

Betreuungsleistungen – unabhängig vom Ausgleich

Unabhängig von der Ausgleichszahlung haben Passagiere bei Verspätungen ab 2 Stunden Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen (im Verhältnis zur Wartezeit), Kommunikationsmöglichkeiten (2 Telefonanrufe oder E-Mails), und bei Übernachtungsnotwendigkeit auf Hotelunterbringung und Transfer. Diese Leistungen müssen von der Airline bereitgestellt oder erstattet werden – Quittungen aufbewahren.

💡 Tipp: Ansprüche professionell durchsetzen

Airlines zahlen nicht immer freiwillig. Spezialisierte Dienstleister wie Flightright, AirHelp oder EUclaim übernehmen die Durchsetzung auf Erfolgsbasis – typischerweise 25–35 % der Entschädigungssumme als Provision. Wer selbst klagen möchte: Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Luftfahrt-Bundesamt ist kostenlos. Ansprüche verjähren nach 3 Jahren.