Der Schengen-Raum ist ein Gebiet aus 29 europäischen Ländern, in dem Reisende ohne Passkontrollen an den Binnengrenzen reisen können – er ist eine der bedeutendsten Errungenschaften europäischer Integration und ermöglicht freie Bewegung für Bürger der Mitgliedstaaten.
Welche Länder gehören zum Schengen-Raum?
Dem Schengen-Raum gehören 29 Länder an (Stand 2026): alle EU-Mitgliedstaaten außer Irland (Sonderregelung) sowie die Nicht-EU-Länder Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Neu hinzugekommen sind Rumänien und Bulgarien (voller Schengen-Beitritt 2024). Die Türkei, Großbritannien, Albanien, Serbien und andere sind nicht Teil des Schengen-Raums. Innerhalb des Schengen-Raums gibt es offiziell keine Grenzkontrollen – in der Praxis werden an einzelnen Grenzen temporär Kontrollen eingeführt (z. B. an der deutsch-österreichischen Grenze).
Die 90/180-Tage-Regel für Nicht-EU-Bürger
Für Staatsangehörige visumbefreiter Drittstaaten (z. B. USA, Kanada, Japan, Australien) gilt im Schengen-Raum die 90/180-Tage-Regel: maximal 90 Tage Aufenthalt innerhalb eines jeden 180-Tage-Zeitraums, über alle Schengen-Länder zusammengerechnet. Wer also 30 Tage in Deutschland verbringt, hat noch 60 Tage übrig – egal ob in Frankreich, Spanien oder Österreich. Diese Regel wird teils scharf überwacht, Überschreitungen können Einreiseverbote nach sich ziehen.
Schengen-Visum für Reisende aus Nicht-Schengen-Ländern
Wer aus einem Land kommt, das kein visumfreies Reisen in den Schengen-Raum hat, benötigt ein Schengen-Visum (Kategorie C für Kurzaufenthalte bis 90 Tage). Dieses wird bei der Botschaft des Landes beantragt, das Hauptreiseziel oder erstes Einreiseland ist. Ein Schengen-Visum berechtigt zur Einreise und zum Aufenthalt in allen Schengen-Staaten – kein Einzelvisum für jedes Land nötig.
💡 Tipp: Schengen-Kalkulator nutzen
Wer die Tage exakt berechnen muss – etwa als Nicht-EU-Bürger mit langem Europaaufenthalt – kann den offiziellen Schengen-Kurzaufenthaltsrechner der EU-Kommission nutzen. Er berechnet zuverlässig, wie viele Tage noch verfügbar sind. Im Zweifel beim Auswärtigen Amt oder der zuständigen Botschaft anfragen.